Nein, eine Balkonverglasung ist leider nicht zulässig. Dies hängt von den baurechtlichen Bestimmungen, den technischen Anforderungen und den Auswirkungen der Verglasung auf die Optik und Belüftung der Immobilie ab. Daher müssen wir jegliche Verglasungen ablehnen, auch wenn Sie diese selbst bezahlen.
Nein, eine Balkonverglasung ist leider nicht zulässig. Dies hängt von den baurechtlichen Bestimmungen, den technischen Anforderungen und den Auswirkungen der Verglasung auf die Optik und Belüftung der Immobilie ab.
Daher müssen wir jegliche Verglasungen ablehnen, auch wenn Sie diese selbst bezahlen.
Beste Grüße,
Ihr Heimstaden Deutschland Team